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AHV und KMU schwächen?

Worum es geht

Die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» wurde von einem breiten Bündnis von Links-Grünen Parteien und NGOs eingereicht. Sie verlangt, dass der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Stiftungen sowie Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge (Pensionskassen) die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt werden soll. Der Bund soll sich ausserdem auf nationaler und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass für Banken und Versicherungen entsprechende Bedingungen gelten.

Als Kriegsmaterialproduzenten definiert die vorgesehene Verfassungsbestimmung Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Vom Finanzierungsverbot explizit ausgenommen wären Geräte zur humanitären Entminung sowie Jagd- und Sportwaffen und deren zugehörige Munition. Als Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten gelten gemäss der Volksinitiative die Gewährung von Krediten, Darlehen, Schenkungen und vergleichbaren finanziellen Vorteilen, die Beteiligung an Kriegsmaterialproduzenten z.B. durch den Erwerb von Wertschriften, sowie der Erwerb von gewissen Finanzprodukten, z.B. kollektiven Kapitalanlagen oder strukturierten Produkten, die Anteile von Kriegsmaterialproduzenten enthalten.

Darum sagt die CVP Nein

Unabhängigkeit der Nationalbank

Dass Zentralbanken zur Erfüllung ihrer geld- und währungspolitischen Aufgaben unabhängig von politischen Instanzen sein sollten, ist weltweit ein breit akzeptierter und angewandter Grundsatz. Eine Annahme der Initiative würde die Anlageentscheide der SNB durch Weisungen einschränken. Der SNB wäre es dadurch nicht mehr möglich, marktneutral zu investieren. Die verfassungsmässige gesicherte Unabhängigkeit der SNB würde in Frage gestellt. Damit könnte auch ein Tor für weitere Einflussmöglichkeiten geöffnet werden und so in Zukunft dazu führen, dass Anlagen in weiteren Bereichen eingeschränkt würden, wodurch die Unabhängigkeit der SNB noch weiter beschnitten würde.

Die Schweiz kennt bereits ein Finanzierungsverbot

Das Kriegsmaterialgesetz kennt schon heute ein Verbot der direkten Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial. Dazu zählen atomare, biologische und chemische Waffen sowie Streumunition und Anti-Personenminen. Ein indirektes Finanzierungsverbot besteht bereits für den Fall, dass damit das direkte Finanzierungsverbot (für die oben erwähnten Waffen) umgangen werden soll.

Negative Auswirkungen auf die Altersvorsorge

Gerade die Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge, namentlich die Pensionskassen und die Compenswiss (Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO), müssten bei einer Annahme der Initiative von ihrer heute bereits auf ethische Grundsätze ausgelegten Anlagestrategie in gut diversifizierte Fonds absehen und in stark eingeschränkte Anlageprodukte oder Einzeltitel investieren. Je nach Anlagestrategie hätte dies eine ungenügende Streuung der Anlagen mit einem stark erhöhten Anlagerisiko zur Folge oder wäre aufgrund eines zusätzlichen Verwaltungsaufwands mit hohen Kosten verbunden. Beides würde sich negativ auf die Anlagevermögen (namentlich die Vorsorgegelder der Pensionskassen oder die Vermögen der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO) auswirken

Willkürliche Schwelle von fünf Prozent

Die Schwelle von fünf Prozent ist völlig willkürlich gewählt. Die Initianten können nicht erklären, wieso gerade fünf Prozent und nicht beispielsweise null oder zehn Prozent. Ausserdem ist eine Schwelle von fünf Prozent des Jahresumsatzes in der Praxis kaum umsetzbar. Der Anteil an Kriegsmaterial wird in dieser Form heute nicht offengelegt und ist wahrscheinlich nur schwer oder kaum überprüfbar. Auch kann der Anteil von Jahr zu Jahr schwanken. Mit einer solchen Schwelle schaffen wir Rechtsunsicherheit.

Die Initiative wird Flüchtlingsströme nicht verhindern

Ein weltweites Finanzierungsverbot für Investitionen in die Rüstungsindustrie ist nicht realistisch. Weder im Rahmen der Vereinten Nationen noch in anderen internationalen Gremien besteht der Wille für ein derartiges Vorhaben. Ein Finanzierungsverbot in der Schweiz würde mangels Einflusses auf die globale Nachfrage nach Kriegsmaterial und das weltweite Angebot an solchem keine Wirkung erzielen. Aus diesem Grund bliebe das globale Angebot an Rüstungsgütern auch nach einer Annahme der Initiative unverändert. Eine Annahme der Initiative bliebe in der Folge wirkungslos und würde weder zu einer friedlicheren Welt noch zu weniger Fluchtursachen führen.

Empfehlung

  • Der Ständerat empfiehlt die Initiative mit 32 zu 13 Stimmen zur Ablehnung.
  • Der Nationalrat empfiehlt die Initiative mit 125 zu 72 Stimmen zur Ablehnung.
  • Die Mitte-Fraktion. CVP-EVP-BDP empfiehlt die Initiative mit 41 (CVP-BDP) zu 3 (EVP) Stimmen zur Ablehnung.
  • Die Delegierten der CVP Schweiz empfehlen die Initiative mit 161 zu 25 Stimmen bei 9 Enthaltungen zur Ablehnung.

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