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Verschlimm­bessern?

Für die CVP ist das Ziel der Unternehmensverantwortungsinitiative (UVI)– Menschrechtsverletzungen und Umweltschäden besser zu verhindern – unbestritten. Unternehmen müssen hier ihre Verantwortung wahrnehmen. Zentral ist, mit welchen Mitteln dies geschieht und welche Wirkung damit angestrebt wird.

Die Initiative hat ein ehrenwertes Ziel, verfehlt aber ihre Wirkung und verschlimmbessert die Situation für Entwicklungsländer und Schweizer Unternehmen.

Der Gegenvorschlag ist der richtige Weg

Mit dem indirekten Gegenvorschlag, der bei einer Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft tritt, liegt ein mehrheitsfähiger Kompromiss vor, der sich am geltenden Recht orientiert, Verantwortung übernimmt, aber zugleich den Wirtschaftsstandort Schweiz nicht schädigt. Viele Anliegen der Initianten werden also aufgenommen, der Gegenvorschlag lässt aber folgende unpraktikablen und schädlichen Forderungen der Initiative weg:

Unerfüllbare Erwartungen

Die Beweiserhebung im Ausland ist unpraktikabel. Denn eine Tätigkeit auf fremdem Hoheitsgebiet ist politisch sensibel und setzt eine staatliche Zusammenarbeit (Rechtshilfe) voraus.

Schadet den KMU

Der Name der Initiative suggeriert, dass nur internationale Grosskonzerne betroffen wären. In der Tat sind es aber alle Unternehmen, auch die kleinen und mittleren Unternehmen in der Schweiz. Die Kontrollpflichten und Haftungsrisiken führen zu erheblich steigendem administrativem Aufwand und teuren, neu zusätzlich nötigen (Rechtsschutz-) Versicherungen.

Schweizer Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt

Die Initiative benachteiligt traditionsreiche Schweizer Unternehmen. Die Anliegen der Initiative können bei einem Schweizer Alleingang leicht umgangen werden, indem Unternehmen ins Ausland wegziehen und sich damit den Pflichten entziehen.

Rechtssystem wird auf den Kopf gestellt (Beweislastumkehr)

Die Haftung für Dritte gilt so lange, wie es dem Schweizer Unternehmen nicht gelingt, seine umfassende Sorgfalt in der ganzen Wertschöpfungskette zu beweisen. Neu sind es nicht mehr die Kläger, die eine Schuld beweisen müssen, sondern die Unternehmen, die ihre Unschuld beweisen müssen. Dies würde zu einer Klageflut führen, die viel Geld und auch Zeit kostet – Jahre des Stillstandes, in der sich die Situation für die Betroffenen nicht verbessert.

Eine Kollektivstrafe

99% der Unternehmen nehmen ihre Verantwortung bereits heute wahr. Sie tragen Verantwortung. Sie leisten in vielen Schwellenländern einen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. Diese Firmen werden durch die Initiative unverschuldet unter Kollektivverdacht gestellt. Somit verfehlt die Initiative ihre gewünschte Wirkung, Menschrechtsverletzungen und Umweltschäden gezielt anzugehen.

Zusammenarbeit statt Rückzug

Bei einer Annahme der Initiative würden sich viele Firmen aus Entwicklungsländern zurückziehen. Die Verlierer wären lokale Bauern und Gewerbler, Produzenten und ihre Familien. Die Initiative schadet dort, wo sie helfen will.

So verfehlt die Initiative ihre Wirkung und ihre Ziele. Bundesrat und Parlament haben sich deshalb für den von der CVP mitgeprägten Gegenvorschlag ausgesprochen.

Darum am 29. November Nein stimmen und damit den Weg für den wirkungsvollen Gegenvorschlag frei machen.

Der Gegenvorschlag bringts:

  • Er nimmt die zentralen Anliegen der Initiative auf und ist umsetzbar.
  • Er schafft Transparenz und Verbindlichkeit auf Seiten der Unternehmen.
  • Er legt die Grundlagen für eine international koordinierte Lösung.
  • Er enthält Rechenschafts- und Sorgfaltspflichten bei Konfliktmineralien und Kinderrechten.

Mit dem Gegenvorschlag gibt sich die Schweiz in Bezug auf die Haftung im internationalen Vergleich sehr strenge Regeln. Er tritt bei einer Ablehnung der Initiative automatisch in Kraft und bringt eine rasche Lösung.

Dafür setzen wir uns ein

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