Für eine rasche und sichere Finanzierung der 13. AHV-Rente
4. Dezember 2024 – Heute behandelt der Ständerat die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente. Die Mitte unterstützt eine Auszahlung ab 2026 jeweils am Ende des Jahres. Sie setzt sich ein für eine rasche und sichere Finanzierung. Ziel ist es, die Kaufkraft des Mittelstandes so wenig wie möglich zu belasten.
Für Die Mitte steht eine sichere Finanzierung der 13. AHV-Rente nach wie vor im Vordergrund. Dabei hat Die Mitte stets betont, dass die Kaufkraft des Mittelstandes so wenig wie möglich belastet werden soll. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes ist es zentral, möglichst rasch und nicht erst 2030 eine nachhaltige und dauerhafte Lösung zu finden, um die AHV langfristig auf ein stabiles Fundament zu stellen.
Die Mitte setzt sich für eine möglichst ausgewogene Finanzierung der 13. AHV-Rente ein, die den Mittelstand so wenig wie möglich belastet.
Die Finanzierung der 13. Altersrente muss so schnell wie möglich geregelt werden, damit die AHV nicht kurz nach Inkrafttreten des Anspruchs auf die Zusatzrente bereits in Schieflage gerät.
Auch der Bund muss seinen Beitrag an der Finanzierung der 13. AHV-Rente leisten. Die Bevölkerung darf durch eine Senkung des AHV-Beitrags des Bundes nicht noch stärker belastet werden.
Bis 2030 müssen weitere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden
Um die AHV langfristig auf ein stabiles Fundament zu stellen, sind in einem zweiten Schritt anlässlich der AHV-Reform weitere Finanzierungsquellen zu prüfen. Denn das Defizit der AHV wächst bis 2030 auf rund zwei Milliarden Franken und bis 2033 auf rund vier Milliarden Franken an. Aus Sicht der Mitte ist beispielsweise die Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer eine prüfenswerte Massnahme. Damit die Renten auch für die künftigen Generationen garantiert sind.
Faire Renten für alle Rentnerinnen und Rentner
Der Ausbau der AHV darf nicht über die weiterhin bestehenden Benachteiligungen bei den AHV-Renten hinwegtäuschen. Heute werden Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft gegenüber unverheirateten Paaren diskriminiert, da ihre Renten auf 150 % des Höchstbetrags plafoniert sind, während sie bei unverheirateten Paaren 200 % betragen. Diese Ungleichheit, die insbesondere Haushalte benachteiligt, in denen die AHV die Haupteinkommensquelle darstellt, muss korrigiert werden. Mit unserer Initiative „Für faire Renten“ wollen wir diese Ungerechtigkeit endlich beenden und faire Renten für alle Rentnerinnen und Rentner erreichen – unabhängig vom Lebensmodell. Es ist nur fair, dass der Plafonds gerade für diejenigen, die ein Leben lang voll einbezahlt haben, aufgehoben wird.