Ja zur Änderung des Obligationenrechts (Eigenbedarf).
Ja zu einer schnellen und frühzeitigen Nutzung Ihrer Immobilien.
Diese Revision soll es den Eigentümern ermöglichen, ihre Immobilien bei Eigenbedarf schnell zu nutzen, und gleichzeitig Investitionen und die Vermietung von hochwertigem Wohnraum fördern. Derzeit kann ein Eigentümer mehrere Jahre warten, bis er wieder in den Besitz seiner Immobilie gelangt, was ihn davon abhalten kann, sie zu vermieten. Mit dem neuen Gesetz würden die Verfahren vereinfacht und verkürzt, was den Eigentümern eine gewisse Flexibilität bei der Nutzung ihrer Immobilie, aber auch eine flexiblere und vorausschauendere Verwaltung ermöglicht. Ausserdem gelten weiterhin die gesetzlichen Kündigungsfristen.