Auswirkungen auf unsere Gesellschaft
Integration ermöglichen und Solidarität stützen
Knapp drei Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer haben ihre Heimat bereits verlassen müssen. Wir wollen, dass der Bundesrat zusammen mit der europäischen Gemeinschaft handelt, um die Menschen, die in der Ukraine an Leib und Leben gefährdet sind, in Sicherheit zu bringen. Mehrere zehntausend Flüchtende werden in der Schweiz Schutz und Hilfe suchen. Der Bund rechnet allein in den kommenden Wochen und Monaten mit bis zu 50’000 Flüchtenden aus der Ukraine.
In einer ersten Phase gilt es kurzfristig, ihnen eine gut koordinierte Ankunft, einen unkomplizierten Zugang zu einer Unterkunft und medizinische Betreuung zu ermöglichen. Mit der Einführung des Schutzstatus S hat der Bundesrat bereits einen ersten Schritt getan und die rechtlichen Grundlagen für eine unkomplizierte Aufnahme geschaffen. Jetzt muss auch die Umsetzung in die Praxis gelingen. Die Mitte fordert, dass
- der Bund Hilfsgüter für eine Erstversorgung und humanitäre Hilfe vor Ort zur Verfügung stellt.
- sich Bund und Kantone koordinieren, damit Flüchtende bei ihrer Ankunft in der Schweiz schnell und einfach Zugang zu einer Unterkunft erhalten.
- Bund, Kantone und Gemeinden dafür sorgen, dass Informationsunterlagen für Flüchtende in den entsprechenden Sprachen verfügbar sind.
- Kantone und Gemeinden den Personen, die Flüchtende bei sich aufnehmen wollen, unkompliziert die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, die sie benötigen (Anmeldung Schutzstatus, Zugang zu ärztlicher Behandlung, Transportmittel etc.).
- der Bund sicherstellt, dass Flüchtende bei Bedarf Zugang zu psychologischer Betreuung haben und vor Ausbeutung geschützt werden.
- der Bund auch den Umgang mit weiteren Flüchtenden klärt, wie beispielsweise mit russischen Regierungskritikerinnen und -kritikern.
In einer zweiten Phase gilt es mittelfristig, den Flüchtenden in der Schweiz auch eine möglichst gute Selbstorganisation zu ermöglichen. Kompetenzen und Fähigkeiten, über welche die Flüchtenden verfügen, sollen für eine eigenständige Alltagsgestaltung genutzt werden können.
Die Mitte fordert mittelfristig, dass
- Bund, Kantone und Gemeinden Wege finden, um eine möglichst eigenständige Alltagsgestaltung der in die Schweiz geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer zu unterstützen und dazu auch die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.
- die Wirtschaft befähigt wird, z.B. via Arbeitsintegrationsprogrammen unbürokratisch und niederschwellig geeignete Stellen für Flüchtende aus der Ukraine anzubieten.
- Bund, Kantone und Gemeinden sich darauf vorbereiten, Kinder mit geringen oder gar keinen Sprachkenntnissen in den Schulalltag aufzunehmen. In diesem Zusammenhang braucht es ein breites Angebot an unterstützendem Sprachunterricht.
- Kantone und Gemeinden in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft auch Sprachkurse für Erwachsene anbieten.
Selbst wenn viele Flüchtende nach einem allfälligen Ende des Krieges wieder in die Heimat zurückkehren möchten, kann es sein, dass dies nicht so einfach möglich sein wird. Als Schweiz sollten uns darum in einer dritten Phase als Schweiz darauf vorbereiten, wie wir langfristig die Ukrainerinnen und Ukrainer in unsere Gesellschaft integrieren können. Denn nur eine erfolgreiche Integration ermöglicht ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben. Die Solidarität der Schweizer Bevölkerung ist sehr gross. Es gilt gut koordiniert Massnahmen zu ergreifen, damit diese Solidarität auch die langfristige Integration der Flüchtenden in unsere Gemeinschaft trägt. Die Mitte fordert, dass
- der Bund Fragen des Familiennachzugs wie auch der langfristige Umgang mit dem Schutzstatus S klärt.
- Bund und Kantone bedarfsgerechte Integrationsprogramme entwickeln, finanziell ausreichend dotieren und umsetzen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Diese Programme sollen die Teilnahme am sozialen Leben in der Schweiz ermöglichen.
- sich die Zivilgesellschaft für die Einbindung ins Sozialleben über Sportvereine, kulturelle Anlässe etc. engagiert.